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TWMueller


Beiträge: 5

New PostErstellt: 07.09.11, 19:42     Betreff: Re: Störung der Erreichbarkeit am Wochenende

Also, MICH würde schon etwas genauer interessieren, welche "Stelle" in Deutschland auf welcher Rechtsgrundlage die Sperrung eines Servers bewirken kann.

Ein entsprechende Anfrage betr. der "Internetbeschwerdestelle" habe ich bereits an den Support gerichtet.

Bei allem Verständnis für Jugendschutzaspekte kommt es mir doch etwas seltsam vor, dass eine Sperre so einfach möglich sein soll.

Man bräuchte doch nur einem unliebigen Server etwas Verbotenes unterzujubeln, um ihn dann ggf. mittels einer Beschwerde tagelang vom Netz zu bekommen. So einfach kann (und darf) es doch wohl nicht gehen. Oder doch?

Über entsprechende Grundlagen-Infos und eine ergänzende Sachaufklärung würde ich mich freuen.

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