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Autor |
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Serundi
Beiträge: 27
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Erstellt: 04.09.09, 10:54 Betreff: Re: Beleg |
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Zitat: vidi
Zitat:
Was die Privatadresse anbelangt und diese im Netz zu veröffentlichen kann ich nur sagen finde ich so etwas ziemlich gewagt und sehr leichtsinnig. Für mich gilt halt die Priorität des Datenschutzes immer noch etwas. Manch einer mag ja mit diesen seinen Daten anders umgehen wollen,seine Sache, klar. |
Und was ist mit der Impressumspflicht? Kommt man ja nicht rum will man nicht abgemahnt werden. Deshalb verstehe ich das nicht so ganz, das doch jedes Kind weiß das man seine private Adresse nicht ins Netz stellt. Soll ich im Impressum also eine Fake Adresse angeben? |
Die Impressumspflicht ist hier, übrigens auch bei Wiki, ziemlich genau beschrieben.
Zitatauszug Wikipedia
Zitat:
Ein Impressum (lat.: „das Ein-/Aufgedruckte“; Plural: Impressen) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlich für den Inhalt Verantwortlichen kenntlich zu machen. Oft werden auch zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt. A Select Collection of Novels, englisches Titelblatt einer Romansammlung. Unter der Zierleiste das Impressum
Je nach Art der Publikation und konkreter Gesetzeslage müssen oder mussten auch zusätzliche Angaben, beispielsweise zur steuerlichen Situation des Herausgebers oder eine erfolgte Prüfung durch die Zensur, enthalten sein. In Deutschland ist die Impressumspflicht für Druckwerke wie Zeitungen und Zeitschriften in den Pressegesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Ein Impressum muss selbstverständlich schnell zu finden und leicht zu erkennen sein. |
man muss nur mal in §6 TDG reingucken:
Zitat:
"TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten, 2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post, 3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, 4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer," |
Also bei privaten Homepages oder Foren Name, Anschrift und eine E-Mail Adresse, mehr nicht und das sollte im Grunde ja auch jedem Forenbetreiber klar sein. Allerdings kann ich Dir da auch keine Rechtsberatung in diesem Sinne geben, da ich kein Anwalt bin, es ist lediglich meine persönliche und völlig unverbindliche Einschätzung der Situation.
Zitat:
Deshalb verstehe ich das nicht so ganz, das doch jedes Kind weiß das man seine private Adresse nicht ins Netz stellt. |
Na, na. Lol. Du darfst das jetzt aber auch nicht alles in einen Topf werfen. Es ist schon ein himmelweiter Unterschied ob Du User oder Forenbetreiber bist, hier handelt es sich um zwei ganz unterschiedliche Themenbereiche!!! Als User bist Du jedenfalls von diesen Verpflichtungen der Impressumpflich m.E. völlig ausgenommen, Du darfst Deine Privatsphäre also weiterhin schützen. Nicht das nachher noch gesagt wird jeder sei verpflichtet seine private Adresse ins Netz zu stellen, dann bekomme ich sicherlich großen Ärger mit Herrn Schäuble.
LG, Serundi
[editiert: 04.09.09, 11:09 von Serundi]
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