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carookee Support-Forum
Fragen, Antworten & Diskussionen rund um carookee
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Bonetty
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Erstellt: 04.06.04, 16:49 Betreff: Re: hallo |
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Zitat: Doris
Wollte Euch einen schönen Tag wünschen!
Bonetty: Eines interessiert mich noch. Du machst ja einen Personalausweischeck. Wie überprüfst Du die Daten. Ist das möglich und bei wem?
Doris |
Hallo Doris,
der Alterscheck wird von carookee zur Verfügnung gestellt. Mit einer Mail an carookee und der Bitte den Alterscheck zu aktivieren wird er frei geschaltet. Ich bekomme keine persönlichen Daten zu Gesicht ... auch die Personummer nicht.
Wie funktioniert das:
Die Prüfung der Volljährigkeit wird anhand der Abfrage der Personalausweisnummer vorgenommen. In der Nummer ist Dein Geburtsdatum versteckt. ;-)
Speicherung der persönlichen Daten ?
Da ich keine daten zu sehen bekomme, speichere ich natürlich auch nichts. Logisch!
Da in den Nutzungsbedingungen von carookee auch nichts über die Verwendung von personenbezogenen Daten steht werden sie sich an das Multimediagesetz halten (was sie natürlich auch müssten wenn in den Nutzungsbedingungen etwas stände).
Das Multimediagesetz ist das "Gesetz zur Regelung der Rahmenbedingungen für Informations- und Kommunikationsdienste ".
Zitat:
§ 3 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
(1) Personenbezogene Daten dürfen vom Diensteanbieter zur Durchführung von Telediensten nur erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.
(2) Der Diensteanbieter darf für die Durchführung von Telediensten erhobene Daten für andere Zwecke nur verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat.
(3) Der Diensteanbieter darf die Erbringung von Telediensten nicht von einer Einwilligung des Nutzers in eine Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für andere Zwecke abhängig machen, wenn dem Nutzer ein anderer Zugang zu diesen Telediensten nicht oder in nicht zumutbarer Weise möglich ist.
(4) Die Gestaltung und Auswahl technischer Einrichtungen für Teledienste hat sich an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenige personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
(5) Der Nutzer ist vor der Erhebung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zu unterrichten. Bei automatisierten Verfahren, die eine spätere Identifizierung des Nutzers ermöglichen und eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten vorbereiten, ist der Nutzer vor Beginn dieses Verfahrens zu unterrichten. Der Inhalt der Unterrichtung muß für den Nutzer jederzeit abrufbar sein. Der Nutzer kann auf die Unterrichtung verzichten. Die Unterrichtung und der Verzicht sind zu protokollieren. Der Verzicht gilt nicht als Einwilligung im Sinne der Absätze 1 und 2.
(6) Der Nutzer ist vor Erklärung seiner Einwilligung auf sein Recht auf jederzeitigen Widerruf mit Wirkung für die Zukunft hinzuweisen. Absatz 5 Satz 3 gilt entsprechend.
(7) Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, daß
sie nur durch eine eindeutige und bewußte Handlung des Nutzers erfolgen kann, sie nicht unerkennbar verändert werden kann, ihr Urheber erkannt werden kann, die Einwilligung protokolliert wird und der Inhalt der Einwilligung jederzeit vom Nutzer abgerufen werden kann.
Zitat Ende
Ich gehe davon aus das carookee die Personalausweisnummer bloß temporär zur einmaligen Kontrolle nutzt.
Genaueres kann Dir aber sicher Mat sagen wenn es Dich interessiert. Weitere Informationen zum Telekomunikations - und Multimediarecht findst Du auch im Internet.
Gruß
Bonetty
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